Sobald eine Marke von einem nationalen Markenamt eingetragen wurde, kann sie als solche bezeichnet
und in dem Gebiet für die Zeitdauer der Eintragung rechtlich durchgesetzt werden. Diese Zeitdauer
schwankt von Land zu Land, kann aber generell unbegrenzt erneuert werden, solange die Marke von
dem eingetragenen Eigentümer für die ursprünglich spezifizierten Waren und Dienstleistungen benutzt wird.
Einzelheiten über Markenanmeldungen und neu eingetragene Marken werden regelmäßig von den nationalen
Markenämtern veröffentlicht. Dies ermöglicht es den Inhabern von Marken bzw. Markenanmeldungen,
Ähnlichkeiten mit neu veröffentlichten Marken festzustellen, einen Widerspruch einzureichen und
die jüngere Marke ggf. zur Löschung zu bringen.
In Europa prüft das Harmonisierungsamt für den Binnenmark (OHIM) Gemeinschaftsmarkenanmeldungen
innerhalb der Europäischen Union und trägt diese ein. Die Weltorganisation für Geistiges Eigentum
(WIPO, Sitz in Genf, Schweiz) prüft und trägt internationale Markenanmeldungen ein, die nach den
Vorschriften des Pariser Abkommens eingereicht wurden.
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