Die Gemeinschaftsmarke gewährt einen Schutz in den Ländern der Europäischen Union (EU)
gemäß einem einheitlichen Gesetz.
Die Gemeinschaftsmarke kann wie jede Marke für Produkte eines Herstellers oder einer
Handelsgesellschaft, als Dienstleistungsmarke oder als Verbandszeichen für einen Verband
oder eine andere Genossenschaft verwendet werden. Sie ist für eine Dauer von zehn Jahren
gültig und unbegrenzt erneuerbar.
Für eine Gemeinschaftsmarke ist eine einzige Anmeldung erforderlich, und das Prüfungs-
und Eintragungsverfahren wird durch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (OHIM)
durchgeführt. Das OHIM, das sich in der spanischen Stadt Alicante befindet, führt
auch die Eintragung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern der EU durch, für die
Anmeldungen seit dem 1. April 2003 angenommen werden. Weitere Informationen
über Gemeinschaftsmarken und -geschmacksmuster und über die Aktivitäten des
OHIM sind über die OHIM-Website erhältlich (siehe unsere Links unter
'Dienstleistungen').
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