Unter dem 'Madrider System' der internationalen Markeneintragung statten die 74 Länder,
die Mitglieder der Madrider Union sind (d.h. die dem Madrider Abkommen oder dem Madrider
Protokoll angehören) und die vom Anmelder genannt sind, diesen nach Eintragung der Marke
mit Rechen aus, die einen entsprechenden Effekt auf die nationale Eintragung
in diesen Ländern haben.
Die Anmeldung einer internationalen Marke beruht auf einer nationalen Markenanmeldung
oder einer nationalen eingetragenen Marke, die beim nationalen Markenamt des Anmelders
eingereicht werden muss, d.h. dem Markenamt eines Landes, in dem der Anmelder seinen
Firmensitz oder ein Unternehmen unterhält. Für einen deutschen Anmelder gilt als
nationale eingetragene Marke sowohl eine deutsche Marke als auch eine Gemeinschaftsmarke.
Die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO)
führt das Prüfungs- und Eintragungsverfahren für internationale Marken an einem
einzigen Ort (Genf, Schweiz) und in einer einzigen Sprache (Französisch oder Englisch)
durch. Weitere Informationen über internationale Marken und die Aktivitäten der WIPO
sind über die WIPO-Website erhältlich (siehe unsere LINKS unter 'Dienstleistungen').
Die USA traten am 2. November 2003 dem Madrider Protokoll bei, wodurch die Anzahl
der Mitglieder der Madrider Union auf 73 erhöht wurde. Demgemäß können Firmen, die
ihren Sitz oder eine leistungsfähige Einrichtung in den USA unterhalten, nun
internationale Marken eintragen lassen. Weiterhin können Firmen mit Sitz oder
einem Geschäft in anderen Ländern der Madrider Union nun den Weg über die
internationale Marke nutzen, um eine Marke mit Wirkung in den USA zu erhalten,
die gleich denen einer nationalen US-Marke ist.
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