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Internationale Marke

Unter dem 'Madrider System' der internationalen Markeneintragung statten die 74 Länder, die Mitglieder der Madrider Union sind (d.h. die dem Madrider Abkommen oder dem Madrider Protokoll angehören) und die vom Anmelder genannt sind, diesen nach Eintragung der Marke mit Rechen aus, die einen entsprechenden Effekt auf die nationale Eintragung in diesen Ländern haben.

Die Anmeldung einer internationalen Marke beruht auf einer nationalen Markenanmeldung oder einer nationalen eingetragenen Marke, die beim nationalen Markenamt des Anmelders eingereicht werden muss, d.h. dem Markenamt eines Landes, in dem der Anmelder seinen Firmensitz oder ein Unternehmen unterhält. Für einen deutschen Anmelder gilt als nationale eingetragene Marke sowohl eine deutsche Marke als auch eine Gemeinschaftsmarke.

Die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) führt das Prüfungs- und Eintragungsverfahren für internationale Marken an einem einzigen Ort (Genf, Schweiz) und in einer einzigen Sprache (Französisch oder Englisch) durch. Weitere Informationen über internationale Marken und die Aktivitäten der WIPO sind über die WIPO-Website erhältlich (siehe unsere LINKS unter 'Dienstleistungen').

Die USA traten am 2. November 2003 dem Madrider Protokoll bei, wodurch die Anzahl der Mitglieder der Madrider Union auf 73 erhöht wurde. Demgemäß können Firmen, die ihren Sitz oder eine leistungsfähige Einrichtung in den USA unterhalten, nun internationale Marken eintragen lassen. Weiterhin können Firmen mit Sitz oder einem Geschäft in anderen Ländern der Madrider Union nun den Weg über die internationale Marke nutzen, um eine Marke mit Wirkung in den USA zu erhalten, die gleich denen einer nationalen US-Marke ist.



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printed 04 April 2021 @ 16:44:36 eMail