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Drei Arten von Markenanmeldungen, die zu einzelnen Arten einer eingetragenen Marke führen,
sind in Europa verfügbar: nationale Marken, die Gemeinschaftsmarke und internationale Marken
können jeweils getrennt angewendet und eingetragen werden.
Die Markenanmeldung muss nicht nur die Einzelheiten der Marke selbst enthalten, sondern auch die
Produkte und Dienstleistungen angeben, für welche die Marke verwendet werden soll. Beim
Markenamt wird die Anmeldung durch Prüfer geprüft.
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