Patentanmeldungen |   english   |  drucken  |  
 

Die Rechte an einem Patent und die dazugehörigen Monopolrechte werden als ein Privileg angesehen, das von der Gesellschaft im Gegenzug für bestimmte Vorteile gewährt wird (wie beispielsweise die Offenbarung der Erfindung und die Gelegenheit, Details der Erfindung und deren Technologie zu veröffentlichen). Demgemäß werden verschiedene Vorschriften und Erfordernisse im Zusammenhang mit dem Einreichen und Bearbeiten einer Patentanmeldung streng durchgesetzt.

Die Patentanmeldung soll ein Standardformat aufweisen und bestimmte Informationen über den Erfinder, den Anmelder und den der Öffentlichkeit bekannten Stand der Technologie (‚Stand der Technik') liefern. Die Offenbarung der Erfindung muss so ausführlich sein, dass ein Fachmann die Erfindung nachvollziehen kann.

Von ein paar wenigen Ausnahmen abgesehen, müssen die meisten Patentanmeldungen einen oder mehr spezifische Ansprüche bezüglich des Umfangs der Erfindung angeben. Diese Ansprüche begrenzen gleichzeitig sowohl die Erfindung, die vom Patentamt geprüft wird, und das kommerzielle Monopol, das im Falle einer Patenterteilung gewährt wird.

In den meisten Rechtsprechungen wird die Patentanmeldung 18 Monate nach dem Prioritätstag veröffentlicht. Der Prioritätstag ist entweder der Anmeldetag oder ein Datum bis zu 12 Monate davor, das als Anmeldedatum einer Patentanmeldung angesehen wird, die als Prioritätsdokument, d.h. eine frühere verwandte, bei einem anerkannten Patentamt von demselben Anmelder eingereichte Anmeldung, genannt wird.

 
 

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