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In Europa sind die Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) dabei, ihre nationalen
Gesetze über die Erteilung von Patenten zu harmonisieren, um diese an das Übereinkommen anzupassen.
Nach einer Erteilung durch das EPA wird ein europäisches Patent in den Mitgliedsstaaten des EPÜ, für die
es erteilt ist, in ein nationales Patent umgewandelt.
Das EPÜ ermöglicht es, dass Einsprüche während einer Dauer von neun Monaten nach der Veröffentlichung der
Erteilung eines europäischen Patents eingereicht werden können. Danach müssen Anfechtungen gegen das
Patent über die Gerichte der einzelnen europäischen Länder verfolgt werden.
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