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Wenn eine Patentanmeldung bei einem Patentamt eingeht, wird die relevante technische
und wissenschaftliche Literatur nach verwandten Veröffentlichungen durchsucht und
dann die Anmeldung von einem professionellen Patentprüfer mit technischer und
rechtlicher Eignung geprüft, um festzustellen, ob ein Patent erteilt werden
sollte oder nicht.
Eine Reihe von nationalen Patentämtern und das Europäische Patentamt besitzen
große Datenbanken mit technischer und wissenschaftlicher Literatur sowie
Patentdokumenten und haben Zugang zu anderen Datenbanken, wie beispielsweise
genetischen Sequenzdaten. Die 'Recherche' nutzt diese Quellen, um Stand der
Technik aufzuspüren, der für die Analyse über die Neuheit und Erfindungshöhe
einer Erfindung wichtig ist.
Das Prüfungsverfahren, das in den einzelnen Ländern leicht unterschiedlich ist,
wird 'Patentbearbeitung' genannt. Das Bearbeitungsverfahren kann ein oder
mehr Korrespondenzrunden zwischen dem Patentprüfer und dem Anmelder oder
Patentanwalt des Anmelders umfassen, in denen die Auswirkung erörtert wird,
die jedes relevante bekannte Dokument auf die Patentfähigkeit der Erfindung
hat, wie sie in der Patentanmeldung offenbart und beansprucht ist. In diesen
Erörterungen soll jede Seite ihre Position mit begründeten, auf dem bewährten
Patentgesetz beruhenden Argumenten stützen.
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