Patente - Grundlagen |   english   |  drucken  |  
 

Obwohl nationale Gesetze sich etwas in ihren Definitionen unterscheiden können, sind die grundlegenden Anforderungen an ein zu erteilendes Patent, dass die Erfindung neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein muss.

Die Erfindung muss neu sein, d.h. darf nicht im 'Stand der Technik' enthalten sein, der alles das umfasst, was der Öffentlichkeit vor der Einreichung der Patentanmeldung offenbart wurde. In einigen nichteuropäischen Ländern - wie den USA, Kanada, Australien - ist eine Patentanmeldung auch dann noch akzeptabel, wenn sie innerhalb eines Jahres nach der Offenbarung durch den Erfinder oder Eigentümer eingereicht wird: dies ist für wissenschaftliche Forscher, die unter dem Druck stehen, Forschungsergebnisse zu veröffentlichen, oft hilfreich.

Die Erfindung muss 'gewerblich anwendbar' sein - was oft durch ihre kommerzielle Verwertbarkeit angezeigt wird. In den europäischen und den meisten anderen Ländern (die USA ist die Hauptausnahme) sind medizinische Verfahren, die eine Operation oder eine Therapie bedingen, und Diagnoseverfahren, die an Mensch oder Tier durchgeführt werden, nicht patentierbar. Ärzte und Tierärzte haben also die Freiheit, ihre Patienten zu behandeln. Im Gegensatz dazu können Produkte (wie beispielsweise Pharmazeutika, chirurgische und diagnostische Ausrüstung) patentiert werden.

Die Erfindung muss 'erfinderisch' sein: Sie muss gegenüber dem nächsten Stand der Technik einen erfinderischen Schritt besitzen und darf für einen Fachmann auf diesem Gebiet nicht offensichtlich sein. Die Rechtsanalyse ist häufig umstritten: Publikationen, die der Erfindung am nächsten kommende Technologien beschreiben, werden dahingehend untersucht, ob sie einen Fachmann ohne kreativ tätig zu werden zur Erfindung führen.

 
 

© 2003 - 2021 Huber & Schuessler, all rights reserved  -  Impressum  -  Imprint

 
 
Tätigkeitsfelder
Patente
-  Grundlagen
-  Anmeldungen
-  Bearbeitung
-  Erteilte Patente
-  Europäische Patente
Marken
Technologien