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Obwohl nationale Gesetze sich etwas in ihren Definitionen unterscheiden können, sind die grundlegenden
Anforderungen an ein zu erteilendes Patent, dass die Erfindung neu, erfinderisch und
gewerblich anwendbar sein muss.
Die Erfindung muss neu sein, d.h. darf nicht im 'Stand der Technik' enthalten sein, der alles das
umfasst, was der Öffentlichkeit vor der Einreichung der Patentanmeldung offenbart wurde. In einigen
nichteuropäischen Ländern - wie den USA, Kanada, Australien - ist eine Patentanmeldung auch dann noch
akzeptabel, wenn sie innerhalb eines Jahres nach der Offenbarung durch den Erfinder oder Eigentümer
eingereicht wird: dies ist für wissenschaftliche Forscher, die unter dem Druck stehen,
Forschungsergebnisse zu veröffentlichen, oft hilfreich.
Die Erfindung muss 'gewerblich anwendbar' sein - was oft durch ihre kommerzielle Verwertbarkeit
angezeigt wird. In den europäischen und den meisten anderen Ländern (die USA ist die Hauptausnahme)
sind medizinische Verfahren, die eine Operation oder eine Therapie bedingen, und Diagnoseverfahren,
die an Mensch oder Tier durchgeführt werden, nicht patentierbar. Ärzte und Tierärzte haben also die
Freiheit, ihre Patienten zu behandeln. Im Gegensatz dazu können Produkte (wie beispielsweise
Pharmazeutika, chirurgische und diagnostische Ausrüstung) patentiert werden.
Die Erfindung muss 'erfinderisch' sein: Sie muss gegenüber dem nächsten Stand der Technik einen
erfinderischen Schritt besitzen und darf für einen Fachmann auf diesem Gebiet nicht offensichtlich
sein. Die Rechtsanalyse ist häufig umstritten: Publikationen, die der Erfindung am nächsten kommende
Technologien beschreiben, werden dahingehend untersucht, ob sie einen Fachmann ohne kreativ tätig zu
werden zur Erfindung führen.
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