|
Sobald eine Erteilung durch ein nationales Patentamt erfolgt ist, kann ein Patent gesetzlich in diesem
Land für die Patentlaufzeit durchgesetzt werden. In Mitgliedsländern der Welthandelsorganisation
beträgt die Patentlaufzeit generell 20 Jahre ab Einreichungsdatum der Patentanmeldung.
In Ausnahmefällen kann ein ausgeweiteter Schutz über ergänzende Schutzzertifikate gewährt
werden, die aufgrund der langwierigen Entwicklung und regulativen, einzuhaltenden
Zulassungsverfahren für pharmazeutische Erfindungen zur Verfügung stehen.
Als regionales Patentamt prüft und erteilt das EPA europäische Patente, die in jedem der
Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens in ein nationales Patent umgewandelt
werden können. In diesen Ländern können Rechte für jeden Anspruch eines nationalen Patents
rückwirkend bis zu dem Datum durchgesetzt werden, an dem der spezielle Anspruch zuerst in einer
offiziellen Sprache des einzelnen Landes veröffentlicht wurde.
Nachdem das Patent erteilt ist, kann seine Gültigkeit durch die Öffentlichkeit angefochten werden.
Die Mittel dazu sind von Land zu Land verschieden und können die Einleitung von Gerichtsverfahren
oder den Einspruch gegen ein Patent vor einem Gericht des entsprechenden Patentamts umfassen.
|
|